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BGH, 11.06.1975 - 3 StR 35/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufhebung einer strafrechtlichen Verfolgungsbeschränkung - Erfordernis eines förmlichen Beschlusses bei Wiedereinbeziehung einer Tat - Voraussetzungen der Wiedereinbeziehung einer Tathandlung - Revision gegen strafrechtliche Verurteilung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1975, 1748
- MDR 1975, 854
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67
Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB
Auszug aus BGH, 11.06.1975 - 3 StR 35/75
Die tateinheitliche Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung infolge Trunkenheit begegnet gleichfalls keinen Bedenken (BGHSt 22, 67, 75/76). - BGH, 07.06.1972 - 2 StR 206/72
Verurteilung wegen eines Straßenverkehrsvergehens trotz vorheriger Aussonderung …
Auszug aus BGH, 11.06.1975 - 3 StR 35/75
Im Gegensatz zu dem vom 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluß vom 7. Juni 1972 - 2 StR 206/72 - entschiedenen Fall sind hier die ausgeschiedenen Gesetzesverletzungen vor der Urteilsfällung wieder einbezogen worden, der Angeklagte konnte sich mit seiner Verteidigung darauf einrichten.
- BGH, 24.11.2020 - 3 StR 360/20
Betäubungsmittelstrafrecht (Besitz; Einfuhr; Konkurrenzen; Tateinheit; …
Denn ein gerichtlicher Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO genügt den Anforderungen des § 154a Abs. 3 Satz 1 StPO nur dann, wenn die Einbeziehung für die Verfahrensbeteiligten unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wird und den durch die Beschränkungsverfügung geschaffenen Vertrauenstatbestand beseitigt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1975 - 3 StR 35/75, NJW 1975, 1748, 1749; Beschluss vom 18. Mai 1994 - 2 StR 169/94, NStZ 1994, 495). - BGH, 18.05.1994 - 2 StR 169/94
Fortgesetzte Handlung - Verwertung von Handlungsteilen - Strafverfolgung
Obschon hierfür ein ausdrücklicher Beschluß zweckmäßig ist, konnte die Einbeziehung auch dadurch vorgenommen werden, daß das Gericht seine Absicht durch den Gang der Verhandlung, zum Beispiel durch Hinweis gemäß § 265 StPO und Zeugenvernehmung zu den entsprechenden Tatteilen, für die Beteiligten unmißverständlich zum Ausdruck brachte und einen durch die Beschränkungsverfügung geschaffenen Vertrauenstatbestand beseitigte (vgl. z. B. BGH NJW 1975, 1748). - BGH, 29.03.1989 - 2 StR 55/89
Förmliche Wiedereinbeziehung - Täuschung über die Beschaffung von …
Mit den weitergehenden Ausführungen, die besagen, daß dies nur nach Wiedereinbeziehung des ausgeschiedenen Tatteils möglich sei - dabei aber offen lassen, in welcher Form die Wiedereinbeziehung zu erfolgen hat (vgl. hierzu BGH NJW 1975, 1748) -, war jeweils ein Sachverhalt angesprochen, in dem sich aus dem ausgeschiedenen Tatteil (der ausgeschiedenen Gesetzesverletzung) möglicherweise die Grundlage für eine Verurteilung ergab. - OLG Stuttgart, 02.04.1990 - 3 Ss 57/90
Begriff des Geschäftsgeheimnisses ; Interesse an der Geheimhaltung ; Verwertung …
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